Vorab ein paar wichtige Grundregeln...
  • Das Angeln in Deutschland, ist nur mit gültigem Fischereischein und Erlaubnisscheins des Vereins oder Gewässerpächters gestattet.
  • Wer ohne gültigem Angelschein fischt, macht sich nach § 293 StGB der Fischwilderei schuldig. Diese wird mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.
  • Die Verwendung eines Zeltes mit Boden ist nicht gestattet.
  • Abfall gehört in die Tonne und nicht in die Landschaft.
  • Baden, Lagerfeuer, Grillen, laute Musik oder Lärm und übermäßiger Alkoholkonsum sind streng untersagt und werden mit dem Entzug der Angelerlaubnis geahndet.
Stehende Gewässer
Die Angelzeiten (normaler Werktag)
1 Std. vor Sonnenaufgang bis 1 Std. nach Sonnenuntergang.

Nachtangeln an den Seen...
...ist nur am Wochenende und an Feiertagen erlaubt.
Beispiele:
Freitag - Samstag - Sonntag ( 2 Nächte / 3 Tage )
Feiertag - Freitag - Samstag - Sonntag ( 3 Nächte / 4 Tage )

Gastangler beachten bitte, die für sie freigegebenen Gewässer.
  • Futtermengen: max. 500 gr. pro Tag
  • Die Verwendung eines Futterbootes ist untersagt.
Fließgewässer Nidda
Das Angeln ist 20m vor und hinter der Wehranlage verboten.
An der Nidda ist das Nachtangeln ganzjährig erlaubt.
Es besteht keine Futterbegrenzung.

Wer sich an diese Grundregeln hält, ist gern gesehen und darf uns jederzeit wieder besuchen.
  • Nach dem Gemeinschaftsfischen ist der Fang wiegen zu lassen und in die Fangliste einzutragen!
  • Bei allen Gemeinschaftsfischen die mit einem " gekennzeichnet sind, sind alle anderen Vereinsgewässer für Mitglieder an diesem Tag gesperrt!
  • Behindertenplätze sind min. 3 Tage vor der Veranstaltung anzumelden.
Fischereierlaubnis 2011
Die Ausgabe des Erlaubnisscheines 2011 erfolgt:
- gegen Rückgabe der Fangmeldung 2010
 
  • Im Angelfachgeschäft
    N.Ulshöfer - Kehreinstr. 18 - 65934 Frankfurt-Nied
    ab dem 02.01.2012 zu den normalen Geschäftszeiten!
    Die Ausgabe der Verbandsmärkchen erfolgt - vorausgesetzt ich bekomme diese pünktlich - bei der Jahreshauptversammlung.
  • gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlages an die Geschäftsstelle beim 2. Vorsitzenden
  • bei allen Gemeinschaftsveranstaltungen.
  • Gleiches gilt für den Erlaubnisschein für die gemeinsame Befischung der Nidda.
 
Die Fischereierlaubnis 2010 wurde mit dem 31.12.2010 ungültig!
 
VDSF - Ausweise
 
Für den Nachweis Ihrer Mitgliedschaft im Verband ist der VDSF-Ausweis mit
entsprechender Beitragsmarke erforderlich.
 
Besonders bei Schadensfällen erfolgt keine Anerkennung !
 
Damit der Ausweis ausgestellt werden kann, ist ein aktuelles Lichtbild (Passfoto)
erforderlich. Übergeben / Senden Sie das Foto an den 2.Vorsitzenden.
 
Austauschkarten
Im Angelgeschäft Ulshöfer liegen Austauschkarten für die Gewässer
befreundeter Angelvereine bereit.
 
ASV Höchst ( Martinsgrube )
ASV Einigkeit Höchst ( Niddafließstrecke )
 
Es wird darauf hingewiesen, daß die Austauschkarte spätestens nach 3 Tagen
zurück zu geben ist. Eine Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet.
 
Bei Nichtbeachtung droht der Ausschluß von der weiteren Benutzung!