|
|
| Vorab ein paar wichtige Grundregeln... |
- Das Angeln in Deutschland, ist nur mit
gültigem Fischereischein und Erlaubnisscheins des Vereins oder
Gewässerpächters gestattet.
- Wer ohne gültigem Angelschein
fischt, macht sich nach § 293 StGB der Fischwilderei schuldig. Diese wird
mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.
- Die Verwendung eines Zeltes mit Boden ist
nicht gestattet.
- Abfall gehört in die Tonne und nicht in
die Landschaft.
- Baden, Lagerfeuer, Grillen, laute Musik oder
Lärm und übermäßiger Alkoholkonsum sind streng
untersagt und werden mit dem Entzug der Angelerlaubnis geahndet.
|
|
|
| Stehende Gewässer |
Die Angelzeiten (normaler
Werktag) 1 Std. vor Sonnenaufgang bis 1 Std. nach Sonnenuntergang.
Nachtangeln an den Seen... ...ist nur am Wochenende und an
Feiertagen erlaubt. Beispiele: Freitag - Samstag - Sonntag ( 2
Nächte / 3 Tage ) Feiertag - Freitag - Samstag - Sonntag ( 3
Nächte / 4 Tage )
Gastangler beachten bitte, die für sie
freigegebenen Gewässer.
- Futtermengen: max. 500 gr. pro Tag
- Die Verwendung eines Futterbootes ist
untersagt.
|
| Fließgewässer Nidda |
Das Angeln ist 20m vor und hinter
der Wehranlage verboten. An der Nidda ist das Nachtangeln ganzjährig
erlaubt. Es besteht keine Futterbegrenzung.
Wer sich an diese
Grundregeln hält, ist gern gesehen und darf uns jederzeit wieder
besuchen. |
|
|
- Nach dem Gemeinschaftsfischen ist der Fang
wiegen zu lassen und in die Fangliste einzutragen!
|
- Bei allen Gemeinschaftsfischen die mit einem
"
gekennzeichnet sind, sind alle anderen Vereinsgewässer für Mitglieder
an diesem Tag gesperrt!
|
- Behindertenplätze sind min. 3 Tage vor
der Veranstaltung anzumelden.
|
|
|
| Fischereierlaubnis 2011 |
| Die Ausgabe des Erlaubnisscheines
2011 erfolgt: |
| - gegen Rückgabe der
Fangmeldung 2010 |
| |
- Im Angelfachgeschäft
N.Ulshöfer
- Kehreinstr. 18 - 65934 Frankfurt-Nied ab dem 02.01.2012 zu den normalen
Geschäftszeiten! Die Ausgabe der Verbandsmärkchen erfolgt -
vorausgesetzt ich bekomme diese pünktlich - bei der
Jahreshauptversammlung.
|
- gegen Einsendung eines frankierten
Rückumschlages an die Geschäftsstelle beim 2. Vorsitzenden
|
- bei allen Gemeinschaftsveranstaltungen.
|
- Gleiches gilt für den Erlaubnisschein
für die gemeinsame Befischung der Nidda.
|
| |
| Die
Fischereierlaubnis 2010 wurde mit dem 31.12.2010 ungültig! |
| |
|
|
| VDSF - Ausweise |
| |
| Für den Nachweis
Ihrer Mitgliedschaft im Verband ist der VDSF-Ausweis mit |
| entsprechender
Beitragsmarke erforderlich. |
| |
| Besonders bei
Schadensfällen erfolgt keine Anerkennung ! |
| |
| Damit der Ausweis
ausgestellt werden kann, ist ein aktuelles Lichtbild (Passfoto) |
| erforderlich.
Übergeben / Senden Sie das Foto an den 2.Vorsitzenden. |
| |
|
|
| Austauschkarten |
| Im Angelgeschäft
Ulshöfer liegen Austauschkarten für die Gewässer |
| befreundeter
Angelvereine bereit. |
| |
| ASV Höchst (
Martinsgrube ) |
| ASV Einigkeit
Höchst ( Niddafließstrecke ) |
| |
| Es wird darauf
hingewiesen, daß die Austauschkarte spätestens nach 3 Tagen |
| zurück zu geben
ist. Eine Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet. |
| |
| Bei Nichtbeachtung droht
der Ausschluß von der weiteren Benutzung! |
| |
|
|