Wichtige Corona – Information

Update: Freitag – 21.05.2021
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Verehrte Mitglieder und Gäste,

ich bin von einigen Mitgliedern mit Fragen zur Nachtangelthematik angesprochen worden.

„Gilt für mich noch die nächtliche Ausgangssperre und somit auch ein Nachtangelverbot? “
„Was ist, wenn ich mich auf einem Privatgelände (z.B. in Ulfa) befinde? „

Das Nachtangel-Verbot ist aufgehoben – vorausgesetzt:
die Gesetzeslage lässt dies für Genesene oder vollständig geimpfte zu und die jeweils gültigen Corona Bestimmungen (Maske tragen etc) werden beachtet.

Es gelten die jeweils gültigen Gesetzesbestimmungen.

Der AV-Nied haftet nicht bei Kosten oder Schäden die aufgrund einer Fehlauslegung der derzeitigen Corona Lage entstehen.

Jeder ist für sein Tun selbst verantwortlich.

Der Vorstand


Verehrte Mitglieder und Gäste,
da die Bundes- / Landes- Regierung eine allgemeine Ausgangssperre verhängt hat – die leider auch das Angeln betrifft – muss ich Ihnen leider mitteilen, das die Möglichkeit des Nachtangelns beim AV-Nied bis auf weiteres ausgesetzt wird.
Dies betrifft alle Gewässer des AV-Nied.
Sie sollten entsprechend frühzeitig damit beginnen, Ihre Angelsachen zu packen und das Gewässer verlassen, damit die Sperrstunde nicht überschritten wird. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder.

Hier nochmal zu nachlesen:
Bundes-Notbremse: Diese Corona-Regeln gelten ab jetzt in Hessen – Die wichtigsten Antworten

Der Vorstand

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