behalten ihre Gültigkeit bis zur Jahreshauptversammlung am Sa. 03.02.2024.
Dort können sie gegen den Mitgliedsausweis 2024 eingetauscht werden – vorausgesetzt:
- gegen Rückgabe der Fangmeldung des Vorjahres !
- ohne (!) diese Fangmeldung wird kein Erlaubnisschein ausgegeben.
- notorische „Spätzahler“ erhalten die Erlaubnisscheine ebenfalls verspätet!
Die Ausgabe der Verbandsausweise erfolgt – vorausgesetzt ich bekomme diese pünktlich
- bei der Jahreshauptversammlung
- gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlages an die Geschäftsstelle oder die Adresse des Vorsitzenden.
- bei allen Gemeinschaftsveranstaltungen.
Gleiches gilt für den Erlaubnisschein für die gemeinsame Befischung der Nidda.
Generell wird die Fischereierlaubnis des Jahres jeweils mit dem 31.12. ungültig!
Ausnahme:
Es wurde in den „News“ ein anderer Zeitpunkt festgelegt oder hier bekanntgegeben.
Der Vorstand