Die Mitgliedsausweise 2023

behalten ihre Gültigkeit bis zur Jahreshauptversammlung am Sa. 03.02.2024.
Dort können sie gegen den Mitgliedsausweis 2024 eingetauscht werden – vorausgesetzt:

  • gegen Rückgabe der Fangmeldung des Vorjahres !
  • ohne (!) diese Fangmeldung wird kein Erlaubnisschein ausgegeben.
  • notorische „Spätzahler“ erhalten die Erlaubnisscheine ebenfalls verspätet!

Die Ausgabe der Verbandsausweise erfolgt – vorausgesetzt ich bekomme diese pünktlich

  • bei der Jahreshauptversammlung
  • gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlages an die Geschäftsstelle oder die Adresse des Vorsitzenden.
  • bei allen Gemeinschaftsveranstaltungen.

Gleiches gilt für den Erlaubnisschein für die gemeinsame Befischung der Nidda.

Generell wird die Fischereierlaubnis des Jahres jeweils mit dem 31.12. ungültig!

Ausnahme:
Es wurde in den „News“ ein anderer Zeitpunkt festgelegt oder hier bekanntgegeben.

Der Vorstand

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