Mitgliedsausweise

Die Ausgabe des aktuellen Erlaubnisscheines erfolgt:

  • nur gegen Rückgabe der Fangmeldung des Vorjahres !
  • ohne (!) diese Fangmeldung wird kein Erlaubnisschein ausgegeben.
  • notorische „Spätzahler“ erhalten die Erlaubnisscheine ebenfalls verspätet!

Im Angelfachgeschäft Paul
Kehreinstr. 18
65934 Frankfurt-Nied

zu den normalen Geschäftszeiten!

Die Ausgabe der Verbandsausweise erfolgt – vorausgesetzt ich bekomme diese pünktlich

  • bei der Jahreshauptversammlung
  • gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlages an die Geschäftsstelle oder die Adresse des Vorsitzenden.
  • bei allen Gemeinschaftsveranstaltungen.

Gleiches gilt für den Erlaubnisschein für die gemeinsame Befischung der Nidda.

Generell wird die Fischereierlaubnis des Vorjahres jeweils mit dem 31.12. ungültig!
Ausnahme: Es wurde in den „News“ ein anderer Zeitpunkt festgelegt.

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