Die Ausgabe des aktuellen Erlaubnisscheines erfolgt:
- nur gegen Rückgabe der Fangmeldung des Vorjahres !
- ohne (!) diese Fangmeldung wird kein Erlaubnisschein ausgegeben.
- notorische „Spätzahler“ erhalten die Erlaubnisscheine ebenfalls verspätet!
Im Angelfachgeschäft Paul
Kehreinstr. 18
65934 Frankfurt-Nied
zu den normalen Geschäftszeiten!
Die Ausgabe der Verbandsausweise erfolgt – vorausgesetzt ich bekomme diese pünktlich
- bei der Jahreshauptversammlung
- gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlages an die Geschäftsstelle oder die Adresse des Vorsitzenden.
- bei allen Gemeinschaftsveranstaltungen.
Gleiches gilt für den Erlaubnisschein für die gemeinsame Befischung der Nidda.
Generell wird die Fischereierlaubnis des Vorjahres jeweils mit dem 31.12. ungültig!
Ausnahme: Es wurde in den „News“ ein anderer Zeitpunkt festgelegt.