Liebe Mitglieder und Gäste,
aus gegebenem Anlass möchten wir erneut an Eure Vernunft appellieren und weisen Euch nochmals darauf hin, dass das Angeln, innerhalb der Baustelle am Grill´schen Altarm verboten ist!! Bitte den Auszug aus dem Fischereigesetz für das Land Hessen beachten:
Fischereigesetz für das Land Hessen
(Hessisches Fischereigesetz – HFischG)
Vom 17. November 2022
§ 15
Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern
(1) Fischereiausübungsberechtigte und ihre Helfer sind befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schiffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Fischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Befugnis nach Satz 1 erstreckt sich nicht auf Gebäude, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile und gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen.
§ 42
Fischfang in Fischwegen
(1) In Fischwegen ist jede Art des Fischfangs verboten.
Der Vorstand