Mitglieds- und VDSF – Ausweise

Die Mitgliedsausweise 2025

behalten ihre Gültigkeit bis zur Jahreshauptversammlung am Sa. 07.02.2026.
Dort können sie gegen den Mitgliedsausweis 2026 eingetauscht werden – vorausgesetzt:

  • gegen Rückgabe der Fangmeldung des Vorjahres !
  • ohne (!) diese Fangmeldung wird kein Erlaubnisschein ausgegeben.
  • notorische „Spätzahler“ erhalten die Erlaubnisscheine ebenfalls verspätet!

Die Ausgabe der Verbandsausweise erfolgt – vorausgesetzt ich bekomme diese pünktlich

  • bei der Jahreshauptversammlung
  • gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlages an die Geschäftsstelle oder die Adresse des Vorsitzenden.
  • bei allen Gemeinschaftsveranstaltungen.

Wir wurden aus der gemeinsamen Befischung der Nidda (IG-Nidda) herausgenommen, daher wird es ab 01.01.2026 keine Karten dazu geben.

Generell wird die Fischereierlaubnis des Jahres jeweils mit dem 31.12. ungültig!

Ausnahme:
Es wurde in den „News“ ein anderer Zeitpunkt festgelegt oder hier bekanntgegeben.

Der Vorstand

Für den Nachweis Ihrer Mitgliedschaft im Verband ist der VDSF-Ausweis erforderlich.
Seit 2023 sind die neuen, digitalen Verbandsausweise im Scheckkartenformat

in Nutzung und ersetzen die bisher gebräuchlichen Papierausweise von DAV, DAFV und VDSF. (Die kleinen grünen Heftchen mit den Beitragsmarken.)

Diese Ausweise werden vom Verein beantragt und mit dem Verband abgerechnet und nach erhalt an das / die Mitglieder ausgegeben.

Der Vorstand

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