Nutzung von Angelzelten

Liebe AnglerInnen,

beachtet bitte, dass am Grill‘schen Altarm keine Angelzelte (Karpfenzelte oder Bivvys) erlaubt sind.

Schirmzelte oder so genannte Brolly ohne Einlegeboden sind gestattet.

Wir haben hier ein paar Beispielbilder für euch beigefügt.



Für alle anderen Gewässer des AV Nied gilt Angelzelte sind insofern gestattet, dass diese keinen Einlegeboden haben und das keine „Zelt–Städte“ errichtet werden.
Achtet bitte auf Eure Umwelt und hinterlasst den Angelplatz so, wie Ihr in vorfinden möchtet.

Der Vorstand.

Über Julia Triemer

Redakteurin AV-Nied Web
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