Liebe Vereinsmitglieder,
liebe Gastangler,
zum Schutz unseres Hechtbestands und zur Einhaltung der geltenden Regelungen möchten wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf Folgendes hinweisen:
Das UL-Angeln und Angeln mit Kunstködern (auch künstliche Würmer/Maden) ist am Kellerseck nur vom 01.10. bis 31.01. gestattet.
Beim Forellenangeln dürfen Maden, Bienenmaden, Würmer und Forellenteig verwendet werden.
Wir danken für euer Verständnis und eure Mithilfe.
Petri Heil
Der Vorstand