Liebe Vereinsmitglieder, liebe Gastangler,
Zur Einhaltung der geltenden Regelungen möchten wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf Folgendes hinweisen:
Das Spinnfischen und damit auch das Ultralight(UL)-Angeln ist am Kellerseck nur vom 01.10. bis 31.01. gestattet.
Es dürfen außerhalb dieser Zeit auch keine Jigköpfe verwendet werden. Das Angeln sollte per Grund- oder Posenmontage erfolgen.
Beim Forellenangeln dürfen Maden, Bienenmaden, Würmer, Forellenteig und bestimmte Forellenköder (siehe Bilder) verwendet werden.



Wir danken für euer Verständnis und eure Mithilfe.
Petri Heil
Der Vorstand